
Urkundlich erwähnt wurde Angermünde erstmals 1284, das Stadtrecht besaß Angermünde 1286.
Als Novin Angermünde wird es unter den Städten genannt, die von den Markgrafen Otto III. und Johann I. gegründet worden sind. Als Ausgangspunkt könnte ein Suburbium einer nach 1230 errichteten Burg sein. Als Suburbium bezeichnet man mittelalterliche Siedlungen vor einer Burg, die meist auch den Burglehn gehörte. Ein nicht unerheblicher Teil der Burg ist noch erhalten.
Ein Teil der Uckermark wurde von den Askaniern erworben, selbstverständlich mußte dann auch eine Burg errichtet werden.